
Alexander Münch LL.M.
Rechtsanwalt | Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Wir vertreten unsere Mandanten grundsätzlich bei jeder Studienplatzklage. Dabei ist es völlig egal, welchen Studiengang Sie im Bundesgebiet studieren möchten. Aufgrund der enormen Vielzahl von Studiengängen ist es nicht möglich, auf jeden Einzelnen hier im Detail einzugehen. Beispielsweise führen wir auch mehrere Verfahren im Jahr in künstlerischen Studiengängen, nicht nur im Zusammenhang mit einer Zulassung für das Lehramt, durch. Hier kann es beispielsweise nach Auffassung der Hochschule bereits an der Eignung des Studienbewerbers fehlen. Auch diese Entscheidung ist zu hinterfragen. Selbstverständlich führen wir auch Studienplatzklagen in Masterstudiengängen durch. Hier gelten zusätzliche Besonderheiten. Am besten kontaktieren Sie uns telefonisch oder per E-Mail.
Jetzt Kontakt aufnehmenErteilt werden kann ein Mandat telefonisch oder in unseren Büroräumen in Hamburg. Sämtliche erforderlichen Unterlagen können wir Ihnen per Post oder E-Mail zusenden. Grundsätzlich stehen wir Ihnen bundesweit zur Verfügung.
Wir wissen, dass manche Fragen, z.B. wenn man durch eine existenzielle Prüfung gefallen ist, auf der Seele lasten und man schnelle Hilfe benötigt.
Durch eine konsequente Spezialisierung und ständige Fortbildung gewährleisten wir eine kompetente und professionelle Bearbeitung Ihrer Fragen und Fälle.
Unsere Beratung umfasst das gesamte Öffentliche Recht. Unsere praxiserfahrenen Anwälte sind Fachanwälte im Verwaltungsrecht und ausgewiesene Fachleute in Teilgebieten des Verwaltungsrechts.
Rufen Sie uns gerne an, wir beraten Sie bundesweit. Gerne können Sie uns Ihre Frage oder eine Nachricht zuschicken. Wir melden uns umgehend bei Ihnen!