Kontaktaufnahme für die Studienplatzklage

Einige Studienbewerber kommen auf uns zu und wissen genau bei welcher Hochschule und in welchem Studiengang sie eine Studienplatzklage einleiten wollen. Andere brauchen Unterstützung bei der Frage, wo ein Verfahren möglich ist und wo die Chancen am besten sind.

Im ersten Fall informieren wir selbstverständlich auch darüber, ob Gründe bestehen, die einem Verfahren entgegenstehen. Eine ausführliche Beratung ist jedoch in der Regel nicht notwendig. In diesem Fall schreiben Sie uns gerne per E-Mail oder rufen Sie uns an.

Wenn Sie sich per E-Mail an uns wenden, schreiben Sie uns, an welcher Hochschule und in welchem Studiengang Sie eine Studienplatzklage durchführen wollen. Schreiben Sie uns zudem gerne, ob Sie NeuabiturientIn sind oder bereits ein Studium oder eine Berufsausbildung begonnen oder abgeschlossen haben. Wichtig für uns zu wissen ist zudem, ob Sie Abitur oder eine andere Hochschulzugangsberechtigung haben. Sie können uns diese Dokumente sowie Ihren Ablehnungsbescheid, wenn Sie diesen bereits erhalten haben, per E-Mail zusenden. Sollten Sie noch offene Fragen haben, können Sie uns diese ebenfalls schicken. Wir melden uns dann bei Ihnen, um offene Fragen zu klären und die erforderlichen Vorbereitungen für eine Studienplatzklage zu besprechen. Wir freuen uns auf Ihre E-Mail oder Ihren Anruf!

Wenn Sie zunächst Rat suchen, können Sie sich ebenfalls per E-Mail an uns wenden oder uns anrufen. Bei unserer Beratung ist es uns natürlich wichtig, Ihre Wünsche zu berücksichtigen. Gemeinsam können wir in der Beratung prüfen, an welchen Hochschulen ein Verfahren möglich und wo die Studienplatzklage am erfolgversprechendsten ist.

Für die Überprüfung benötigen wir eine Übersicht darüber, wo Sie sich beworben haben und in welchen Studiengängen. Sollten Sie eine oder mehrere Hochschulen besonders ins Auge gefasst haben, weisen Sie uns gerne darauf hin. Auch wenn wir Ihre Wünsche gerne prüfen, kann es jedoch sein, dass wir Sie darüber informieren müssen, dass ein Verfahren nicht (mehr) möglich ist oder die Chancen nicht gut sind. Das Ergebnis der Beratung stellt dann einen möglichst optimalen „Fahrplan“ für Ihre Studienplatzklage dar.

Beratung zur Studienplatzklage

Wo sind meine Klagechancen am besten?

Die Frage danach, wie hoch die Chancen bei einer Studienplatzklage sind, ist häufig eine der ersten Fragen, die uns gestellt werden. Diese Frage ist jedoch nicht einfach und pauschal zu beantworten. Der Erfolg des Verfahrens hängt von unterschiedlichen Faktoren ab, die für uns zu Beginn eines Verfahrens noch nicht erkennbar sind. Wir versuchen Ihnen aber gerne aus unseren Erfahrungswerten der letzten Jahre eine Einschätzung zu geben.

Insbesondere in den härter umkämpften Studiengängen wie Human- und Zahnmedizin kann die Auswahl der Hochschule, gegen die ein Verfahren geführt wird, von erheblicher Bedeutung sein. Der Erfolg einer Studienplatzklage kann durch eine gezielte Auswahl der Hochschule(n) verbessert werden.

Zum einen zu beachten ist, ob Sie die Voraussetzungen für eine Studienplatzklage für eine Hochschule erfüllen. Diese kann neben der Hochschulzugangsberechtigung beispielsweise in der Teilnahme am Auswahlverfahren der Hochschule liegen. Erfüllen Sie die Voraussetzungen nicht, ist ein erfolgreiches Verfahren von Beginn an ausgeschlossen. Außerdem ist Voraussetzung für eine erfolgreiche Studienplatzklage, dass fristgerecht der Antrag auf Zulassung außerhalb der Kapazität (auch außerkapazitäre Bewerbung genannt) gestellt und/oder ein Widerspruch eingelegt wurde. Ist die Frist an einem Studienort bereits verstrichen, besteht für das Semester an dieser Hochschule keine Chance mehr auf ein erfolgreiches Verfahren. Diese Ausschlussgründe gilt es zu berücksichtigen.

Zudem ist zu beachten, wie die Gerichte in den Studienplatzklageverfahren freie Plätze vergeben. Bei einer klassischen Studienplatzklage überprüft das Gericht, ob die Kapazität der Studienplätze von der Hochschule richtig berechnet wurde. Stellt sich heraus, dass mehr Studienplätze zur Verfügung stehen, vergibt das Gericht diese Plätze. In der Regel werden die Studienplätze verlost oder nach den Leistungsgesichtspunkten der Hochschule vergeben. Wir beraten Sie dahingehend, wo wir Ihre besten Chancen sehen oder weisen Sie daraufhin, wenn ein Verfahren von Beginn an keine Aussicht auf Erfolg hat. Die Entscheidung wo sie eine Studienplatzklage durchführen wollen oder wie viele, liegt letzten Endes bei Ihnen. Auf unsere Unterstützung bei der Entscheidung können Sie sich jedoch verlassen.

Nach Festlegung eines Fahrplans kann die Vorbereitung auf eine Studienplatzklage beginnen.

Mehr zum Ablauf des Verfahrens erfahren Sie hier

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    Rechtsanwalt | Fachanwalt für Verwaltungsrecht

  • Frank Hansen

    Rechtsanwalt | Fachanwalt für Verwaltungsrecht

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