
Alexander Münch LL.M.
Rechtsanwalt | Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Eine Masterstudienplatzklage weist gegenüber einer Studienplatzklage in einen Bachelorstudiengang einige Besonderheiten auf. Anders als bei einer „normalen“ Studienplatzklage spielt bei einer Masterstudienplatzklage nicht lediglich die Frage eine Rolle, ob die Universitäten ihre Kapazitätsberechnung richtig vorgenommen haben. Zusätzlich kann entscheidend sein, ob der Bewerber überhaupt die Voraussetzung für die Zulassung zum Masterstudium erfüllt. Außerdem wird das Auswahlverfahren an den Hochschulen häufig rechtsfehlerhaft durchgeführt. Jeder dieser Aspekte kann entscheidend sein, dass Ihnen zu Unrecht ein Studienplatz verweigert wurde.
Anders als bei einer Studienplatzklage bezüglich eines Bachelorstudienganges kommt es bei einer Masterstudienplatzklage auf die Frage der Eignung bzw. der Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen an. Häufig führen die Hochschulen eine Eignungsfeststellungsprüfung durch, bei der es darum geht, ob die Bewerber die Zugangsvoraussetzungen zu dem Masterstudiengang erfüllen. Dabei kann es z.B. darum gehen, ob eine bestimmte Mindestnote bei der Abschlussprüfung des vorausgehenden Bachelorstudiums erreicht wurde. Ein anderes Kriterium kann die Belegung bestimmter Grundlagenmodule im Bachelorstudium seien. Hier geht es dann um die Frage, ob das Bachelorstudium und das Masterstudium “zusammenpassen“. In manchen Studiengängen wird auch eine richtige Eignungsprüfung im Sinne eines bestimmten Testverfahrens durchgeführt. Sollte Ihnen hier in Ihrem Wunschstudiengang die Eignung abgesprochen werden, so können wir diese Entscheidung hinterfragen und angreifen. Häufig begehen die Hochschulen hier Fehler oder es fehlt schon an einer tauglichen Rechtsgrundlage.
In einem zweiten Schritt kann es dann zu einem Auswahlverfahren kommen. Hier geht es dann darum, aus den grundsätzlich geeigneten Bewerbern diejenigen auszuwählen, die tatsächlich einen Studienplatz erhalten. Bei diesem Auswahlverfahren kann es zu zahlreichen Ungerechtigkeiten kommen, die erst durch eine Studienplatzklage behoben werden. So versuchen viele Hochschulen, ihre eigenen Bachelorabsolventen durch eine besondere Gestaltung des Auswahlverfahrens zu bevorzugen. Dies ist ebenso rechtswidrig wie das Fehlen einer Rechtsgrundlage für das Auswahlverfahren. Auch bei einem Auswahlverfahren, bei dem ausschließliches Kriterium die Qualität des Bachelorabschlusses ist, kann es zu Ungerechtigkeiten kommen. So ist an vielen Universitäten die Bewerbung bereits ohne Bachelorzeugnis möglich, um einen reibungslosen Übergang in das Masterstudium zu ermöglichen. Bei dieser Bewerbung mit einer sog. „gleitenden Durchschnittsnote“ können Bewerber bevorzugt werden, die sehr anspruchsvolle Modulprüfungen in das letzte Halbjahr des Bachelorstudiums legen. Insgesamt wird das Auswahlverfahren häufig rechtsfehlerhaft durchgeführt. Dies kann Ihre Chance bedeuten, mit unserer Hilfe ihren Masterstudienplatz zu erhalten.
Sowohl die bisher angesprochene Eignungsprüfung als auch das Auswahlverfahren betreffen die Plätze „innerhalb der Kapazität“. Es geht dabei also nicht darum, der Universität nachzuweisen, dass die Kapazitätsberechnungen falsch sind, sondern die inhaltliche Auswahl unter den Studienbewerbern anzuzweifeln. Diese Fragestellung sind typische Besonderheiten einer Masterstudienplatzklage. Neben diesen Besonderheiten kann natürlich auch bei einer Masterstudienplatzklage die Kapazitätsberechnung der Hochschule hinterfragt werden. Auch hier werden wir die Berechnung genau überprüfen und schauen, ob Ihnen nicht ein Platz „außerhalb der Kapazität“ zusteht. Hierfür muss dann natürlich auch der entsprechende Antrag gestellt werden. All dies werden wir berücksichtigen, um ihren Studienwunsch zu erfüllen.
Die Chancen einer erfolgreichen Masterstudienplatzklage sind grundsätzlich gut. Dies liegt zunächst daran, dass viele Studiengänge relativ neu sind und die Universitäten noch keine großen Erfahrungen haben. Auch in der Rechtsprechung ist einiges in Bewegung und vieles noch ungeklärt. Dies birgt große Chancen, der Universität Fehler nachzuweisen. Darüber hinaus bilden die komplizierten Eignungs- und Auswahlverfahren eine breite Angriffsfläche. Wenn die Universitäten versuchen, sich ihre Masterstudenten selbst auszusuchen, begehen Sie dabei auch Fehler. Wir kennen die Rechtsprechung und werden in sorgfältiger Kleinarbeit nach Fehlern im Verfahren suchen. Sie werden von dieser gründlichen Vorgehensweise profitieren und ihre Chancen auf einen Masterstudienplatz deutlich erhöhen.
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