
Alexander Münch LL.M.
Rechtsanwalt | Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Die Kosten einer Studienplatzklage sind ein wichtiges Thema. Wir bemühen uns, die entstehenden Kosten für Sie möglichst transparent zu gestalten, um Ihnen so eine volle Kostenkontrolle zu ermöglichen. Selbstverständlich werden wir die Details der Kosten bei einer Mandatierung auch mit Ihnen persönlich besprechen. Dennoch möchten wir einige Grundsätze bereits an dieser Stelle erläutern.
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, eine anwaltliche Tätigkeit entweder nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder durch eine Honorarvereinbarung zu vergüten. Bei der klassischen Studienplatzklage haben wir uns für ein Pauschalpreis entschieden, in dem die Beratung, das außergerichtliche Vorgehen und das Verfahren in der ersten Instanz vor dem Verwaltungsgericht abgedeckt ist. Grundsätzlich beträgt dieser Pauschalbetrag 1.250 EUR zzgl. MwSt. pro Studienort. Sollten Sie sich für mehrere Studienplatzklagen entscheiden, verringert sich unser Aufwand pro Studienort. Daher kommen wir Ihnen in diesem Fall bei der Honorarvereinbarung entgegen.
Die Kosten für eine Studienplatzklage im innerkapazitären Verfahren bei bspw. Masterstudiengängen oder Zweitstudienbewerbern können höher liegen. Das Honorar besprechen wir gerne mit Ihnen individuell.
Für die Einreichung eines Eilantrages und ggf. die Klageerhebung fallen Gerichtskosten an. Sollten Sie den Rechtsstreit verlieren, haben Sie die Gerichtskosten zu zahlen. Gewinnen Sie das Verfahren, hat die Hochschule die Gerichtskosten zu übernehmen.
Diese Gerichtskosten variieren im Bundesgebiet. Die Kosten hängen von dem sog. Streitwert ab. Dieser Wert soll darstellen, welchen Wert das Verfahren, also in diesem Fall eines Studienplatzes, hat. Bei den meisten Gerichten liegt dieser bei 5.000 EUR, in Hamburg erfahrungsgemäß bei 3.750 EUR. Dieser Wert ist lediglich maßgeblich für die Berechnung der Gerichtskosten. Also nicht erschrecken, wenn Ihnen dieser Betrag über den Weg läuft. Die Gerichtskosten im Eilverfahren liegen in der Regel zwischen 210,00 EUR und 241,50 EUR. Die Gerichtskosten für ein Klageverfahren sind höher.
Wird der Eilantrag zurückgenommen, reduzieren sich die Gebühren der Gerichtskosten. Die Rücknahme des Eilantrages kann im Rahmen eines Vergleiches relevant werden. Die Rücknahme des Antrages wird zudem relevant, wenn Sie mehrere Eilverfahren führen und in einem dieser Verfahren einen Studienplatz erhalten. Dann wird in den anderen Verfahren der Eilantrag zurückgenommen.
Einige Hochschulen lassen sich anwaltlich vertreten. Das ist insbesondere in den medizinischen Studiengängen der Fall. Fragen Sie gerne nach, ob wir aus unseren bisherigen Verfahren wissen, ob sich Ihre Wunschhochschule in Ihrem Wunschstudiengang vertreten lässt.
Wenn Sie den Rechtsstreit verlieren, werden Sie verpflichtet, die Kosten des Hochschulanwaltes zu übernehmen. Auch diese Kosten hängen von dem Streitwert ab. Erfahrungsgemäß liegen die Kosten des gegnerischen Anwalts pro Verfahren bei etwa 450,00 EUR bis 540,00 EUR.
Wenn der Eilantrag zurückgenommen wird, werden dem Antragsteller oder der Antragstellerin in der Regel ebenfalls die Kosten der Gegenseite auferlegt. Lediglich im Falle eines Vergleichs kann eine andere Regelung getroffen werden.
Viele der Studienplatzverfahren enden mit einem Vergleich. In diesem wird ein Studienplatz angeboten. Bedingung des Vergleichs ist in der Regel, dass Sie Ihre eigenen Kosten (für den Rechtsanwalt) und die Gerichtskosten tragen.
Bezüglich der Kosten der Hochschule werden unterschiedliche Vereinbarungen getroffen. Teilweise wird vereinbart, dass jeder seine eigenen Kosten trägt und teilweise sollen Sie als AntragstellerIn auch die Kosten des gegnerischen Anwalts tragen. Im Falle eines Vergleichsangebotes informieren wir Sie ausführlich über die rechtlichen Folgen.
Wir werden häufig gefragt, ob die Rechtsschutzversicherung die Kosten einer Studienplatzklage übernimmt. Ob und in welcher Höhe die Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt, hängt von dem Vertrag mit der Rechtsschutzversicherung ab.
Die Regelungen in den Verträgen sind sehr unterschiedlich. In einigen Verträgen sind Studienplatzklagen ausgeschlossen oder die Verfahren sind in der Anzahl begrenzt. Zudem übernehmen Rechtsschutzversicherungen teilweise nur Kosten der gerichtlichen Verfahren, nicht aber die Kosten des Antrags auf Zulassung außerhalb der Kapazität oder des Widerspruchs.
Wenn Sie vorab wissen wollen, ob die Rechtsschutzversicherung sich an den Kosten beteiligt, hilft häufig der Griff zum Telefon. Bei der Rechtsschutzversicherung können Sie dann erfragen, ob sich die Rechtsschutzversicherung an dem außergerichtlichen Verfahren (Antrag auf Zulassung außerhalb der Kapazität oder Widerspruch) beteiligt und am gerichtlichen Eilverfahren.
Wenn Sie uns kontaktieren möchten und vorab wissen wollen, was wir von Ihnen benötigen:
Jetzt Mandant werdenErteilt werden kann ein Mandat telefonisch oder in unseren Büroräumen in Hamburg. Sämtliche erforderlichen Unterlagen können wir Ihnen per Post oder E-Mail zusenden. Grundsätzlich stehen wir Ihnen bundesweit zur Verfügung.
Wir wissen, dass manche Fragen, z.B. wenn man durch eine existenzielle Prüfung gefallen ist, auf der Seele lasten und man schnelle Hilfe benötigt.
Durch eine konsequente Spezialisierung und ständige Fortbildung gewährleisten wir eine kompetente und professionelle Bearbeitung Ihrer Fragen und Fälle.
Unsere Beratung umfasst das gesamte Öffentliche Recht. Unsere praxiserfahrenen Anwälte sind Fachanwälte im Verwaltungsrecht und ausgewiesene Fachleute in Teilgebieten des Verwaltungsrechts.
Rufen Sie uns gerne an, wir beraten Sie bundesweit. Gerne können Sie uns Ihre Frage oder eine Nachricht zuschicken. Wir melden uns umgehend bei Ihnen!