Studienplatzklage Jura und BWL

Auch in Rechtswissenschaft und Betriebswirtschaftslehre ist die Nachfrage nach Studienplätzen in den vergangenen Jahren stark angestiegen. Mit dieser Entwicklung konnte das Studienangebot an den Hochschulen nicht mithalten. Dennoch sind die Aussichten einer erfolgreichen Studienplatzklage hier deutlich höher als in den Fächern Humanmedizin und Zahnmedizin. Häufig gelingt es uns, durch einen Vergleich mit der Hochschule einen Studienplatz für unsere Mandanten ohne eine streitige Entscheidung zu erhalten.

Eine Studienplatzklage in den Fächern Rechtswissenschaft und Betriebswirtschaftslehre verläuft im Ablauf ähnlich wie eine Studienplatzklage in den Fächern Humanmedizin und Zahnmedizin. Besondere Bedeutung bei der Studienplatzklage haben die sog. „außerkapazitären“ Anträge. Wie bereits bei der Erläuterung des Ablaufs einer Studienplatzklage dargestellt, setzt eine erfolgreiche Klage neben der normalen Bewerbung einen zusätzlichen „außerkapazitären“ Antrag voraus. Ein solcher Antrag muss an jeder Universität gestellt werden, an der eine Studienplatzklage durchgeführt werden soll. Für diese Anträge gelten in jedem Bundesland unterschiedliche Fristen. Teilweise werden besondere Formerfordernisse aufgestellt. So muss in manchen Bundesländern der Antrag außerhalb der festgesetzten Kapazität bereits zum 15. Januar für das Sommersemester, bzw. zum 15. Juli für das Wintersemester gestellt werden. Dies bedeutet, dass Sie bereits gleichzeitig mit der Bewerbung einen solchen Antrag stellen müssen.

Für den Studiengang Rechtswissenschaft gilt die Besonderheit, dass einige Verwaltungsgerichte inzwischen eine besondere Bindung an den gewünschten Studienort verlangen. Dies folgt aus der Überlegung, dass das Studium relativ lange dauert und bundesweit sehr einheitlich erfolgt. Aus diesem Grunde sei es zumutbar, das Studium zunächst an einem anderen Ort zu beginnen und erst später zum Wunschstudienort zu wechseln. Wir halten diese Rechtsprechung für sehr problematisch und werden uns dafür einsetzen, dass Sie sofort an Ihrem Wunschstudienort erfolgreich klagen und somit studieren können. Vertrauen Sie uns.

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