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Hansen
& Münch Rechtsanwälte
Partnerschaftsgesellschaft
Mönckebergstraße 11
20095 Hamburg Telefon 040-271696 - 0 Fax 040-271696 - 96 info@kanzlei-hm.de www.kanzlei-hm.de STUDIENPLATZKLAGEErgebnis und VerfahrenWenn das Vorgehen erfolgreich war, spricht das Gericht Ihnen den begehrten Stu-dienplatz zu. Wenn es deutlich zu viele Bewerber gab, kann das Gericht ein Losverfahren anordnen. Dann werden die neuen Plätze unter allen erfolgreichen „Klägern“ verlost. Einige Gerichte wenden das Verfahren der Hochschulen erneut an. Dann werden die neuen Plätze nach den Kriterien der Hochschule verteilt. Wenn das Verfahren nicht erfolgreich war, werden gar keine weiteren Studienplätze zugesprochen. Bei den vergebenen Studienplätzen handelt es sich nur um vorläufige Studienplätze, weil sie eben nur in einem Eilverfahren vergeben wurden. Mit einem solchen können Sie zwar erst mal studieren, es schließt sich aber ein Hauptsacheverfahren an, in dem Sie theoretisch den gewonnenen Studienplatz wieder verlieren können. Dies passiert aber äußerst selten, die Hauptsache geht fast immer wie das Eilverfahren aus. Am
Ende des Verfahrens kann auch ein Vergleichsangebot der
Universität stehen. Dann meldet sich die Universität bei
Ihrem Rechtsanwalt und bietet die Vergabe ei-nes Studienplatzes an,
wenn nur der Antrag bei Gericht zurückgenommen wird. Dieses
Ergebnis ist sehr erfreulich, da dann ein endgültiger Studienplatz
zugeteilt wird.Die Dauer der Verfahren sind sehr unterschiedlich, da die Gerichte nicht einheitlich schnell arbeiten. Ein Medizin-Verfahren kann bis zu einem Jahr dauern. Bei den sonstigen Studienfächern wird das Gericht schneller, meist schon im Semester der Antragsstellung, entscheiden. Ein ganz anderes Verfahren ist notwendig, wenn Sie an einer Aufnahmeprüfung gescheitert sind. Dann geht es inhaltlich um Prüfungsrecht und nicht um die klassische Argumentation mit der Kapazität der Universität. Aber auch in diesem Fall kann Ihnen ein erfahrener Rechtsanwalt zu Ihrem Studienplatz verhelfen. >> Erfolgsaussichten |