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Hansen & Münch Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft Mönckebergstraße 11
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STUDIENPLATZKLAGE

Die Studienplatzklage

Die eigentliche „Studienplatzklage“ ist genau genommen keine Klage, sondern ein Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht, mit dem der von Ihnen gewünschte Stu-dienplatz beantragt wird. Sie wird immer dann notwendig, wenn Ihr ursprünglicher Antrag auf einen Studienplatz abgelehnt worden ist. 

Allerdings setzt dieses Eilverfahren einen weiteren Antrag bei der Universität voraus. Es muss noch ein Antrag auf eine außerkapazitäre Zulassung an der Hochschule Ih-rer Wahl gestellt werden. Dieser Antrag ist extrem wichtig. Spätestens in diesem Stadium sollte ein Rechtsanwalt eingeschaltet werden.

StudienplatzklageFür diesen Antrag auf außerkapazitäre Zulassung bestehen sog. Ausschlussfristen, die von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sind. Nach Ablauf dieser Fristen ist eine Antragsstellung nicht mehr möglich.

Damit ist dann auch ein Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht unmöglich. Es ist daher sehr wichtig, die jeweiligen Fristen  zu kennen und rechtzeitig die gewünschten Universitäten auszuwählen.

Wurden alle Formalien und Fristen beachtet, kann in dem Verfahren vor dem Verwal-tungsgericht geltend gemacht werden, dass die Universität genügend Studienplätze (Kapazitäten) hat, um auch Ihnen einen Platz zur Verfügung zu stellen. Um Erfolg in diesen Verfahren zu haben, muss in einer komplizierten Rechnung ermittelt werden, ob die Universität bei der Angabe der möglichen Studienplätze Fehler gemacht hat. Rechtsgrundlage für dieses Verfahren ist das Grundrecht auf freie Berufswahl aus Art. 12 GG.

Auch für diesen Eilantrag vor Gericht bestehen Ausschlussfristen. Etwas vereinfacht gesagt, muss der Eilantrag bis spätestens zum Vorlesungsbeginn gestellt werden. Eine verfrühte Antragsstellung kann unnötiges Anwaltshonorar und unnötige Ge-richtskosten verursachen. Eine zu knappe Antragsstellung kann dagegen die Er-folgssaussichten gefährden. Der optimale Zeitpunkt ist eine taktische Entscheidung, bei der Ihnen ein erfahrener Rechtsanwalt helfen kann.