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Hansen & Münch Rechtsanwälte

Kanzlei für Bildungsrecht

Studienplatzklage Soziale Arbeit

Die Studienplatzklage im Studienfach Soziale Arbeit bekommt immer größere Bedeutung. Dies liegt nicht zuletzt daran, dass die Berufsaussichten für Absolventen des Studiengangs Soziale Arbeit stetig besser werden. Durch die demographische Entwicklung stellt der Bereich der sozialen Tätigkeiten ein immer größeres Beschäftigungsfeld auch für Akademiker dar. Glücklicherweise stellen aber auch immer mehr Hochschulen und Fachhochschulen Studienplätze im Studiengang Soziale Arbeit zur Verfügung. Diese Entwicklung kann mit den steigenden Bewerberzahlen allerdings nicht vollständig mithalten.

Eine Studienplatzklage im Fach Soziale Arbeit verläuft im Ablauf ähnlich, wie eine Studienplatzklage in den Fächern Humanmedizin und Zahnmedizin, wohingegen die Erfolgsaussichten in diesen Gerichtsverfahren deutlich besser sind. Dies liegt zum einen an dem Verhältnis der angebotenen Studienplätze zu der Bewerberanzahl als auch der Bereitschaft der Studienplatzbewerber, sich im Rahmen eines Gerichtsverfahrens um eine Zulassung zu bemühen. Nichtdestotrotz hat auch der sog. „außerkapazitäre“ Antrag eine besondere Bedeutung bei der Studienplatzklage in Sozialer Arbeit. Wie bereits bei der Erläuterung des Ablaufs einer Studienplatzklage dargestellt, setzt eine erfolgreiche Klage neben der normalen Bewerbung einen zusätzlichen „außerkapazitären“ Antrag voraus. Ein solcher Antrag muss an jeder Universität gestellt werden, an der eine Studienplatzklage durchgeführt werden soll. Für diese Anträge gelten in jedem Bundesland unterschiedliche Fristen. Zudem werden teilweise besondere Formerfordernisse aufgestellt. So muss in manchen Bundesländern der Antrag außerhalb der festgesetzten Kapazität bereits zum 15. Januar für das Sommersemester, bzw. zum 15. Juli für das Wintersemester gestellt werden. Dies bedeutet, dass Sie bereits gleichzeitig mit der Bewerbung einen solchen Antrag stellen müssen.

Ihre Bewerbung erfolgt im Studiengang Soziale Arbeit direkt bei den Hochschulen oder Fachhochschulen. Dies stellt eine Abweichung von dem Bewerbungsverfahren in Studiengängen Medizin oder Zahnmedizin dar. Auch hier können wir Sie aber sowohl bei der Bewerbung, als auch bei der Auswahl der Studienorte, an denen eine Klage durchgeführt werden soll, beratend unterstützen. Im Studiengang Soziale Arbeit gelingt es uns häufig, einen Vergleich abzuschließen und Ihnen so ohne eine gerichtliche Entscheidung zu einem Studienplatz zu verhelfen. Vertrauen Sie unserer jahrelangen Erfahrung.


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