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Hansen & Münch Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft Mönckebergstraße 11
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STUDIENPLATZKLAGE

Kosten einer Studienplatzklage

Grundsätzlich sind bei einer Studienplatzklage die folgenden Kostenpunkte zu berücksichtigen: Die Rechtsanwaltsgebühren, die Gerichtskosten und die Kosten für das Verwaltungsverfahren (d.h. das Kapazitätsantragverfahren oder das  Widerspruchsverfahren).

Pro Universität fallen ungefähr 150 € an Gerichtskosten an. Die Rechtsanwaltsgebühren bewegen sich im Bereich von ca. 500 €. Die Auslagen und Kosten für das vorherige Verwaltungsverfahren betragen nicht mehr als 80 €.

Ein gewisser Risikofaktor sind die Rechtsanwaltsgebühren der Universitäten. In den stark umkämpften Studienfächern sind die Universitäten häufig anwaltlich vertreten.

Geht die Studienplatzklage dann verloren, müssen Sie auch die Gebühren für den gegnerischen Anwalt übernehmen. In den meisten Studienfächern sind die Hochschulen allerdings nicht anwaltlich vertreten, so dass dieses Risiko nicht besteht. Die Höhe der Gebühren der Rechtsanwälte der Universitäten richtet sich nach dem Streitwert, den das Gericht festsetzt. Bei Studienplatzklagen ist der Streitwert häufig auf 5.000 € festgesetzt, der Rechtsanwalt der Uni erhält dann ca. 500 € an Gebühren.   

Erfreulicherweise besteht die Möglichkeit, eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen, die dann die Kosten für die Studienplatzklage übernimmt. Die Deckungszusage der Versicherung bezieht sich meistens auf eine bestimmte Anzahl von Hochschulen. Leider bieten nicht alle Rechtsschutzversicherungen diesen Service an. Sie sollten bei Ihrer Rechtsschutzversicherung nachfragen oder von einem Rechtsanwalt eine Deckungszusage einholen lassen. Wenn eine neue Versicherung abgeschlossen wird, sollte beachtet werden, dass Wartezeiten zwischen 3 und 12 Monaten bestehen, bevor die Kosten für eine Studienplatzklage übernommen werden.