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Hansen
& Münch Rechtsanwälte
Partnerschaftsgesellschaft
Mönckebergstraße 11
20095 Hamburg Telefon 040-271696 - 0 Fax 040-271696 - 96 info@kanzlei-hm.de www.kanzlei-hm.de STUDIENPLATZKLAGE / MEDIZIN STUDIENPLATZKLAGEHerzlich Willkommen! Jedes Semester werden in Deutschland tausende junger Menschen daran gehindert, das Studium ihrer Wahl zu beginnen. Besonders in den sog. „harten“ Studienfächern wie Humanmedizin, Zahnmedizin, Tiermedizin, Psychologie, und Pharmazie wird ein Zugang zum Studium immer schwieriger. In jüngerer Zeit werden über die Hälfte der Studienplätze nach den Auswahlkriterien der einzelnen Hochschulen vergeben. Dabei vergeben die Hochschulen fast alle Studienplätze nach der Abiturnote. Diese Entwicklung führt dazu, dass die Abiturnote immer wichtiger wird. Gleichzeitig erhöht sich der Druck auf die Bewerber mit schlechter Abiturnote, da die Wartezeit als Kriterium abgewertet wird. Im Moment liegt die Wartezeit für einen Studienplatz in Medizin – der noch immer bundesweit zentral von einer Stelle vergeben wird - bei fünfeinhalb bis sechs Jahren. Die erforderliche Wartezeit wird mit jedem Semester höher. Der Druck steigt aller-dings nicht nur in den Studiengängen die zentral vergeben werden,- sondern auch bei solchen die nicht zentral vergeben werden. Die Universitäten erhalten immer mehr Unabhängigkeit bei der Auswahl ihrer Bewerber. Diese neue Autonomie wird dazu benutzt, das Aufnahmeverfahren immer weiter zu verschärfen und so die Ablehnungszahlen in die Höhe zu treiben. Kein Bewerber kann und will mehrere Jahre auf seinen Studienplatz warten. Auch gelingt es immer weniger Bewerbern, die harten Aufnahmeverfahren erfolgreich zu durchlaufen. Einziger Ausweg aus diesem Dilemma ist eine gerichtliche Geltendmachung des Anspruchs auf den gewünschten Studienplatz. >> Die Bewerbung |