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STUDIENPLATZKLAGE

Die Bewerbung

Ihr erster Schritt zum gewünschten Studienfach ist die zielgerichtete Bewerbung. Dies kann als der „reguläre“ Weg zum Studienplatz bezeichnet werden. Leider ist dieser Weg nicht immer erfolgreich. 

Die Bewerbung für einen Studienplatz im Bereich Medizin, Pharmazie, Psychologie, Tier- und Zahnmedizin muss über das Internetportal „hochschulstart.de“ der Stiftung für Hochschulzulassung (Stiftung), die Nachfolgeeinrichtung der Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS) in Dortmund, erfolgen. Die Bewerbung für alle sonstigen Studienfächer erfolgt direkt über die jeweilige Universität oder die Fach-hochschule.

Die Fristen der Bewerbung müssen unbedingt eingehalten werden. Die Stiftung und die Universitäten und Fachhochschule informieren auf ihren Homepages über die je-weils geltenden Fristen. Dort können Sie sich verlässlich informieren. Zum Winter-semester beginnen sämtliche Studiengänge; zum Sommersemester wesentlich we-niger. Schon in diesem frühen Stadium kann für Sie die Zusammenarbeit mit einem Rechtsanwalt hilfreich sein, um die richtigen Universitäten ins Visier zu nehmen und von Beginn an die richtigen Entscheidungen zu treffen.

Meistens beginnen die richtigen Probleme dann mit dem ablehnenden Bescheid der Universität oder der Stiftung, in dem mitgeteilt wird, dass Sie bei der Vergabe der Studienplätze nicht berücksichtigt worden sind.

Die Gründe für eine Ablehnung können vielfältig sein. Es ist z.B. möglich, dass die Abiturnote nicht ausreicht, um den NC zu „knacken“. Der NC ist die Zulassungsbe-schränkung bezogen auf die Durchschnittsnote des Abiturs und der Wartesemester. Momentan haben die Studienfächer Humanmedizin, Zahnmedizin, Tiermedizin, Pharmazie und Psychologie einen NC.

Wenn die Auswahl direkt durch die Universität getroffen wird, ist es auch möglich, dass ein prüfungsähnliches Auswahlverfahren bestanden werden muss. Sind Sie dabei „durchgefallen“, kann dies der Grund für die Ablehnung des Studienplatzes sein.


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