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Beratung bedeutet für uns nicht nur rechtlichen Rat. Jedes Problem hat vielmehr einen individuellen Hintergrund. Ihr persönlicher Hintergrund ist für uns das Entscheidende. Wir nehmen uns Zeit und sind gerne für Sie da, wenn Sie Beratung und Hilfe suchen.

Hansen & Münch Rechtsanwälte

Kanzlei für Bildungsrecht

Unsere Bewerbungsberatung

Warum Bewerbungsberatung?

Warum ist für eine Studienplatzklage eine vorherige Bewerbungsberatung so wichtig? Dies hängt mit der Komplexität der unterschiedlichen Auswahlverfahren (insb. bei den bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengängen) und der gerichtlichen Entscheidungspraxis zusammen. Nach unserer Überzeugung sind die Zeiten vorbei, in denen ein Bewerber selbst die Auswahl der Studienorte vornahm und dann nach dem Erhalt des Ablehnungsbescheides einen Anwalt aufsuchte. Gerade bei den Studiengängen, die über die Stiftung für Hochschulzulassung vergeben werden, ist schon die Bewerbung selbst ein wichtiger und komplexer Vorgang. Die bloße Bewerbung kann über den Erfolg einer späteren Klage entscheiden. Dies gilt vor allem für die Studiengänge Medizin, Zahnmedizin, Tiermedizin, Pharmazie und Psychologie. Wer hier kein sehr gutes Abitur im oberen Bereich vorweisen kann, der ist auf die Studienplätze angewiesen, die im sog. „Auswahlverfahren der Hochschulen“ vergeben werden.

Beispielsweise werden die Studienplätze für Humanmedizin wie folgt vergeben:

  • 30 % der Studienplätze an die Abiturbesten (AQ),
  • weitere 10 % nach schulnotenunabhängigen Kriterien (ZEQ) und
  • die restlichen 60 % im Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH).

Auswahlquoten

„Wir kennen die Kriterien im Auswahlverfahren der Hochschulen“

Die Kriterien der Studienplatzvergabe im Auswahlverfahren der Hochschulen gelten allerdings nicht für alle bundesweiten Hochschulen einheitlich. Vielmehr kann jede Hochschule diese sowohl im Hinblick auf das jeweilige Kriterium als auch das prozentuale Gewichtungsverhältnis frei bestimmen. Allen Auswahlverfahren der Hochschulen gemeinsam ist das Kriterium der Abiturdurchschnittsnote. Das Absolvieren eines Dienstes, eine vorherige Ausbildung bzw. eine Berufstätigkeit in einem medizinischen Beruf können ebenfalls eine nicht unerhebliche Rolle spielen. Unter Umständen wirkt sich eine preisgekrönte Teilnahme an einem bildungsbezogenen Wettbewerb positiv auf eine Bewerbung aus. Außerdem können die Ergebnisse von bestimmten Testverfahren (HAM-Nat oder TMS) einen entscheidenden Einfluss auf die Studienplatzvergabe nehmen. In der Vergangenheit spielte die Abiturnote noch eine große Rolle. Dies hat sich nunmehr durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Urteil vom 19. Dezember 2017, Az. 1 BvL 3/14 und 1 BvL 4/14) geändert. Die meisten Hochschulen stellen nunmehr bei der Auswahl ihrer zukünftigen Studentinnen und Studenten stärker auf individuelle Kriterien/Fähigkeiten ab. Mithin hat der (Landes-)Gesetzgeber und somit mittelbar auch die Hochschulen nach jahrzentlanger Praxis erkannt, dass die Abiturnote kein taugliches Auswahlkriterium ist. Diese Erkenntnis hatte jedoch zur Konsequenz, dass die Auswahlverfahren der Hochschulen noch komplexer und ausdifferenzierter wurden. Dies alles zeigt, dass die erfolgversprechende bundesweite Bewerbung in Medizin, Zahnmedizin, Tiermedizin oder Pharmazie am besten mit einem Profi durchzuführen ist. Wir kennen sämtliche Kriterien der Hochschulen und wissen, an welchem Ort eine Bewerbung für Sie persönlich chancenreich ist.

„Wir wissen, wie die Gerichte entscheiden“

Eine gute Beratung ist allerdings nicht nur bei der Bewerbung selber, sondern insbesondere für den Erfolg einer anschließenden „Studienplatzklage“ entscheidend. Sollten Sie trotz einer optimalen bundesweiten Bewerbung abgelehnt werden, so kommen die Stärken unserer Beratung erst richtig zur Geltung. Dabei muss man wissen, dass die unterschiedlichen Verwaltungsgerichte bei Studienplatzklagen verschieden vorgehen. Selbstverständlich geht es immer um die Kontrolle der Kapazitätsberechnungen der Universitäten. Sind diese allerdings fehlerhaft, ergeben sich erhebliche Unterschiede von Verwaltungsgericht zu Verwaltungsgericht. Einige Verwaltungsgerichte verlosen die „aufgedeckten“ Plätze unter den Klägern. Andere Verwaltungsgerichte wenden die Kriterien des Auswahlverfahrens der Hochschule erneut an. Zu wissen, welche Verwaltungsgerichte welchem Weg folgen, ist für den Erfolg einer Studienplatzklage von entscheidender Bedeutung. Sollten Sie beispielsweise sehr weit davon entfernt sein, nach den Kriterien des Auswahlverfahrens der Hochschule einen Platz zu bekommen, so sollte die Klage an einem Ort geführt werden, an dem zusätzliche Plätze verlost werden. Dies bedeutet, dass auch ein „schlechter“ Abiturschnitt nicht zwingend den Erfolg in einer Studienplatzklage verhindert. Wichtig ist eben nur die richtige Auswahl der Studienorte sowohl bei der Bewerbung als auch bei der anschließenden Studienplatzklage.

Selbstverständlich hat es für Sie noch weitere Vorteile, dass wir die Entscheidungspraxis der Verwaltungsgerichte seit vielen Jahren verfolgen. So wissen wir auch, welche Gerichte häufig die Kapazitätsberechnungen der Hochschulen korrigieren und so zusätzliche Plätze verteilen. Da wir die geübte Praxis seit vielen Jahren kennen, wissen wir auch, wo Vergleiche geschlossen werden und die Universitäten freiwillig „außerkapazitäre“ Studienplätze zur Verfügung stellen. Unsere Expertise kann zudem dazu beitragen, dass das mit der Studienplatzklage verbundene Kostenrisiko (Link Kosten) miniert wird, indem wir z.B. nur an solchen Orten ein Verfahren durchführen, an denen die Hochschule nicht anwaltlich vertreten wird, sodass die Gefahr der Kostentragung sich verringert. Durch eine optimale Beratung stellen Sie mit uns sicher, schon bei der Bewerbung auf die richtigen Universitäten zu setzen und die anfallenden Kosten zu minimieren.

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Schneller Termin

Wir wissen, dass manche Fragen, z.B. wenn man durch eine existenzielle Prüfung gefallen ist, auf der Seele lasten und man schnelle Hilfe benötigt. Wir stehen Ihnen schnell zur Verfügung!

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Kompetente Beratung

Durch eine konsequente Spezialisierung und ständige Fortbildung gewährleisten wir eine kompetente und professionelle Bearbeitung Ihrer Fragen und Fälle.

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Fachanwälte

Unsere Beratung umfasst das gesamte Öffentliche Recht. Unsere praxiserfahrenen Anwälte sind Fachanwälte im Verwaltungsrecht und ausgewiesene Fachleute in Teilgebieten des Verwaltungsrechts.

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Bundesweit

Rufen Sie uns gerne an, wir beraten Sie bundesweit. Gerne können Sie uns Ihre Frage oder eine Nachricht zuschicken. Wir melden uns umgehend bei Ihnen!