HERZLICH WILLKOMMEN
Jedes Semester werden in Deutschland tausende junger Menschen daran
gehindert, das Studium ihrer Wahl zu beginnen. Besonders in den sog.
„harten“ Studienfächern wie Humanmedizin,
Zahnmedizin,
Tiermedizin, Psychologie, und Pharmazie wird ein Zugang zum Studium
immer schwieriger.
In jüngerer Zeit werden über die Hälfte der
Studienplätze nach den Auswahlkriterien der einzelnen
Hochschulen
vergeben. Dabei vergeben die Hochschulen fast alle
Studienplätze
nach der Abiturnote. Diese Entwicklung führt dazu, dass die
Abiturnote immer wichtiger wird. Gleichzeitig erhöht sich der
Druck auf die Bewerber mit schlechter Abiturnote, da die Wartezeit als
Kriterium abgewertet wird.
Im Moment liegt die Wartezeit für einen Studienplatz in
Medizin
– der noch immer über die ZVS vergeben wird - bei
vier bis
viereinhalb Jahren. Die erforderliche Wartezeit wird mit jedem Semester
höher. Der Druck steigt allerdings nicht nur in den ZVS-
sondern
auch in den Nicht-ZVS-Studiengängen. Die
Universitäten
erhalten immer mehr Unabhängigkeit bei der Auswahl ihrer
Bewerber.
Diese neue Autonomie wird dazu benutzt, das Aufnahmeverfahren immer
weiter zu verschärfen und so die Ablehnungszahlen in die
Höhe
zu treiben.
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Kein Bewerber
kann und will
mehrere Jahre auf seinen Studienplatz warten. Auch gelingt es immer
weniger Bewerbern, die harten Aufnahmeverfahren erfolgreich zu
durchlaufen.
Einziger Ausweg aus diesem Dilemma ist eine gerichtliche Geltendmachung
des Anspruchs auf den gewünschten Studienplatz.
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Dieser Leitfaden soll Dir Tipps und Hilfestellung geben, um den
Studienplatz zu bekommen, den Du haben möchtest.
Studienplatzklage
1.
Die Bewerbung
Dein erster Schritt zum gewünschten Studienfach ist die
zielgerichtete Bewerbung. Dies kann als der
„reguläre“
Weg zum Studienplatz bezeichnet werden. Leider ist dieser Weg nicht
immer erfolgreich.
Die Bewerbung für einen Studienplatz im Bereich Medizin,
Pharmazie, Psychologie, Tier- und Zahnmedizin muss über die
ZVS,
die Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen
in
Dortmund, erfolgen. Die Bewerbung für alle sonstigen
Studienfächer erfolgt direkt über die jeweilige
Universität oder die Fachhochschule.
Die Fristen der Bewerbung müssen unbedingt eingehalten werden.
Die
ZVS und die Universitäten und Fachhochschule informieren auf
ihren
Homepages über die jeweils geltenden Fristen. Dort kannst Du
dich
verlässlich informieren. Zum Wintersemester beginnen
sämtliche Studiengänge; zum Sommersemester wesentlich
weniger.
Schon in diesem frühen Stadium kann für Dich die
Zusammenarbeit mit einem Rechtsanwalt hilfreich sein, um die richtigen
Universitäten ins Visier zu nehmen und von Beginn an die
richtigen
Entscheidungen zu treffen.
Meistens beginnen die richtigen Probleme dann mit dem ablehnenden
Bescheid der Universität oder der ZVS, in dem mitteilt wird,
dass
Du bei der Vergabe der Studienplätze nicht
berücksichtigt
worden bist.
Die Gründe für eine Ablehnung können
vielfältig
sein. Es ist z.B. möglich, dass die Abiturnote nicht
ausreicht, um
den NC zu „knacken“. Der NC ist die
Zulassungsbeschränkung bezogen auf die Durchschnittsnote des
Abiturs und der Wartesemester. Momentan haben die
Studienfächer
Humanmedizin, Zahnmedizin, Tiermedizin, Pharmazie und Psychologie einen
NC.
Wenn die Auswahl direkt durch die Universität getroffen wird,
ist
es auch möglich, dass ein prüfungsähnliches
Auswahlverfahren bestanden werden muss. Bist Du dabei
„durchgefallen“, kann dies der Grund für
die Ablehnung
des Studienplatzes sein.
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Die Studienplatzklage