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Studienplatzklage



HERZLICH WILLKOMMEN



Jedes Semester werden in Deutschland tausende junger Menschen daran gehindert, das Studium ihrer Wahl zu beginnen. Besonders in den sog. „harten“ Studienfächern wie Humanmedizin, Zahnmedizin, Tiermedizin, Psychologie, und Pharmazie wird ein Zugang zum Studium immer schwieriger. 

In jüngerer Zeit werden über die Hälfte der Studienplätze nach den Auswahlkriterien der einzelnen Hochschulen vergeben. Dabei vergeben die Hochschulen fast alle Studienplätze nach der Abiturnote. Diese Entwicklung führt dazu, dass die Abiturnote immer wichtiger wird. Gleichzeitig erhöht sich der Druck auf die Bewerber mit schlechter Abiturnote, da die Wartezeit als Kriterium abgewertet wird.  

Im Moment liegt die Wartezeit für einen Studienplatz in Medizin – der noch immer über die ZVS vergeben wird - bei vier bis viereinhalb Jahren. Die erforderliche Wartezeit wird mit jedem Semester höher. Der Druck steigt allerdings nicht nur in den ZVS- sondern auch in den Nicht-ZVS-Studiengängen. Die Universitäten erhalten immer mehr Unabhängigkeit bei der Auswahl ihrer Bewerber. Diese neue Autonomie wird dazu benutzt, das Aufnahmeverfahren immer weiter zu verschärfen und so die Ablehnungszahlen in die Höhe zu treiben.  

Studienplatzklage
Kein Bewerber kann und will mehrere Jahre auf seinen Studienplatz warten. Auch gelingt es immer weniger Bewerbern, die harten Aufnahmeverfahren erfolgreich zu durchlaufen.

Einziger Ausweg aus diesem Dilemma ist eine gerichtliche Geltendmachung des Anspruchs auf den gewünschten Studienplatz.

Dieser Leitfaden soll Dir Tipps und Hilfestellung geben, um den Studienplatz zu bekommen, den Du haben möchtest.


Studienplatzklage

1.  Die Bewerbung

Dein erster Schritt zum gewünschten Studienfach ist die zielgerichtete Bewerbung. Dies kann als der „reguläre“ Weg zum Studienplatz bezeichnet werden. Leider ist dieser Weg nicht immer erfolgreich. 

Die Bewerbung für einen Studienplatz im Bereich Medizin, Pharmazie, Psychologie, Tier- und Zahnmedizin muss über die ZVS, die Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen in Dortmund, erfolgen. Die Bewerbung für alle sonstigen Studienfächer erfolgt direkt über die jeweilige Universität oder die Fachhochschule.

Die Fristen der Bewerbung müssen unbedingt eingehalten werden. Die ZVS und die Universitäten und Fachhochschule informieren auf ihren Homepages über die jeweils geltenden Fristen. Dort kannst Du dich verlässlich informieren. Zum Wintersemester beginnen sämtliche Studiengänge; zum Sommersemester wesentlich weniger.

Schon in diesem frühen Stadium kann für Dich die Zusammenarbeit mit einem Rechtsanwalt hilfreich sein, um die richtigen Universitäten ins Visier zu nehmen und von Beginn an die richtigen Entscheidungen zu treffen.

Meistens beginnen die richtigen Probleme dann mit dem ablehnenden Bescheid der Universität oder der ZVS, in dem mitteilt wird, dass Du bei der Vergabe der Studienplätze nicht berücksichtigt worden bist.

Die Gründe für eine Ablehnung können vielfältig sein. Es ist z.B. möglich, dass die Abiturnote nicht ausreicht, um den NC zu „knacken“. Der NC ist die Zulassungsbeschränkung bezogen auf die Durchschnittsnote des Abiturs und der Wartesemester. Momentan haben die Studienfächer Humanmedizin, Zahnmedizin, Tiermedizin, Pharmazie und Psychologie einen NC.

Wenn die Auswahl direkt durch die Universität getroffen wird, ist es auch möglich, dass ein prüfungsähnliches Auswahlverfahren bestanden werden muss. Bist Du dabei „durchgefallen“, kann dies der Grund für die Ablehnung des Studienplatzes sein. 



>> Die Studienplatzklage





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1.   Die Bewerbung
2.   Die Studienplatzklage
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4.   Erfolgsaussichten
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